Spendenantrag Stiftungen

1. Antragsteller
Auskunft erteilt
(Bitte nur eine Person einsetzen)
* kennzeichnen Pflichtfelder
2. Zuwendungsempfänger
Auskunft erteilt
(bitte nur eine Person eintragen)

Ihre Bankverbindung bei der Sparkasse Neuss
3. Förderschwerpunkt (gemäß Freistellungsbescheid)
4. Rechtsnatur des Zuwendungsempfängers
4.2. Falls die Angabe zu 4.1. mit "ein Verein oder eine gGmbH" gekennzeichnet ist:
Der Nachweis der Steuerbegünstigung des Zuwendungsempfängers:
  • Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid oder
  • Bescheid nach § 60 a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO
5. Darstellung der Förderungsmaßnahme

  • Projektbezeichnung (Titel)
  • Seit wann besteht das Projekt
  • Welches Ziel steht dahinter?
  • Welche Maßnahmen sind geplant, um das Projekt zu realisieren bzw. voranzubringen?
  • Gab es bereits Fördergelder und wenn ja , von wem?
Projektbeschreibung (nur PDF)
6. Beantragung Zuschuss
6.3. Finanzierungsplan, aus dem sich die gesicherte Gesamtfinanzierung ergibt (ggf. Kostenvoranschlag einreichen)*
Finanzierungsplan (nur PDF)
(Einnahmen aus Eintrittsgeldern oder Verkäufen und Zuwendungen von Dritten sind gesondert aufzuführen)
Änderungen im Finanzierungsplan
Bei Änderungen im Inhalt, Umfang und Finanzierung behalten wir uns den Widerruf der Zusage vor.
Wir bitten um umgehende Mitteilung.
7. Rechtsverbindliche Erklärung des Zuwendungsempfängers
Mit der Unterzeichnung dieses Antrags gibt der Zuwendungsempfänger folgende rechtsverbindliche Erklärung ab:

7.1. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich,
- Zuwendungen der Stiftung nur für die unter Ziff. 4 geschilderten Förderungsmaßnahme zu verwenden.
- die zweckgerechte Verwendung der zugeflossenen Mittel der Stiftung nachzuweisen.
- bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung der zugeflossenen Mittel auf Anforderung des Vorstandes
die zugewendeten Förderungsmittel in vollem Umfang an die Stiftung zurückzuerstatten.

7.2. Der Zuwendungsempfänger räumt der Stiftung das Recht ein, die zweckgerechte Verwendung der ihm zugeflossenen Mittel zu prüfen.

7.3. Der Antragsteller stimmt einer Weiterleitung des Antrages an eine andere in Frage kommende Institution zu.

7.4. Der/die AntragstellerIn versichert, dass die von ihm/ihr gemachten und die eventuell ergänzenden Angaben vollständig und richtig sind.

Grundsätzlich hat der/die AntragstellerIn keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch eine der Sparkassenstiftungen

7.5. Der Antragsteller wird die Förderung der Sparkassenstiftung bei allen öffentlichen Terminen herausstellen (ggf. im Rahmen des erstellten Marketingkonzeptes, sofern dieses mit der Sparkassenstiftung vereinbart wurde).

Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihre Pressekonferenz bzw. ein Pressegespräch mit uns terminlich abzustimmen und uns Einladungen zukommen zu lassen. Bitte fordern Sie rechtzeitig unser Logo an und senden Sie uns vor Druckfreigabe einen Entwurf des Dokuments der Printmedien an kommunikation@sparkasse-neuss.de

Die Zusendung dieses Zuwendungsantrages oder die Beantragung weiterer Informationen von Seiten der Sparkassenstiftungen ist nicht mit einer möglichen Förderung gleichzusetzen, sie werden zur Vorbereitung einer Entscheidungsfindung durch das betreffende Organ (Vorstand bzw. Kuratorium) benötigt.
8. Datenschutz/Nutzungshinweise

Stiftungen der Sparkasse Neuss

Haftungsausschluss
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Urheberrechte
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Datenschutz, Datenschutzhinweise und Datensicherheit
Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der von Ihnen jeweils beantragten Förderung bzw. mit Ihnen vereinbarten Projektdurchführung.

8.1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stellen sind: Stiftungen der Sparkasse Neuss, c/o Sparkasse Neuss, Oberstraße 110- 124, 41460 Neuss. Die Stiftungen haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt. Sie bedienen sich der Sparkasse Neuss in Neuss als Dienstleister auch zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Den Datenschutzbeauftragten der Sparkasse Neuss erreichen Sie unter: Sparkasse Neuss Datenschutzbeauftragter Oberstraße 110-124 41460 Neuss Email: datenschutz@sparkasse-neuss.de www.sparkasse-neuss.de/datenschutz hier verlinken

8.2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen von Förderanträgen und Projektdurchführungen von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich – personenbezogene Daten, die wir von Dritten (z. B. Unternehmen der Sparkassen- Finanzgruppe, Behörden, anderen Verbänden, kulturellen und gesellschaftlichen Institutionen) zulässigerweise erhalten haben. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. über die Zusammensetzung von Parlamenten, Landesregierungen und öffentlichen Gremien) zulässigerweise gewonnen haben. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit), Daten über Ihre Stellung im öffentlichen Leben und Daten zu Ihrer Mitgliedschaft in öffentlichen Gremien, Vereinen oder sonstigen Organisationen.

8.3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stützen wir uns auf folgende Rechtsgrundlagen: · Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Förderanträge und zur Erfüllung unserer Verpflichtungen im Zusammenhang mit Projektdurchführungen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO). · Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt weiterhin zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO). Dies geschieht z. B. bei Datenverarbeitungen zur Wahrung der Sicherheit, zur Gewährleistung einer angemessenen und ausreichenden Information der mit uns kooperierenden Mitgliedssparkassen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs. · Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Erfüllung rechtlicher, vor allem gesetzlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1c DS-GVO). Die Stiftungen der Sparkasse Neuss unterliegen gesetzlichen Meldepflichten vor allem gegenüber der zuständigen Stiftungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf - oberste Stiftungsbehörde ist das für das Stiftungsrecht zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - und den Finanzbehörden. Für sie gilt das Stiftungsgesetz NRW. · Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke (z. B. zur Weiterleitung an Dritte) erteilt haben, erfolgt eine Datenverarbeitung insoweit auf Basis Ihrer Einwilligung. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligung wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgen, sind von dem späteren Widerruf nicht betroffen.

8.4. Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb der Stiftungen der Sparkasse Neuss erhalten diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer satzungsmäßigen Aufgaben brauchen. Auch Auftragsverarbeiter von uns (Art. 28 DSGVO) können diese Daten erhalten. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit wir hierzu Ihre Einwilligung eingeholt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung Ihrer Daten an diese besteht.

8.5. Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Förderprojekte. Weiterhin speichern wir personenbezogene Daten, z. B. in Bezug auf Ihre Stellung im öffentlichen Leben und Ihre Mitgliedschaft in Gremien, Vereinigungen usw., solange hierfür ein berechtigtes Interesse unsererseits oder eine rechtliche Verpflichtung besteht. Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, denen auch die Stiftungen der Sparkasse Neuss unterliegen, ergeben sich u. a. aus dem Stiftungsgesetz (StiftG NRW), der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahren betragen können.

8.6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung unserer satzungsmäßigen Stiftungstätigkeit im Einzelfall erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

8.7. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

8.8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Im Rahmen einer Antragstellung oder Projektzusammenarbeit bei bzw. mit den Stiftungen der Sparkasse Neuss müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für deren Durchführung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden die Stiftungen der Sparkasse Neuss in der Regel die Prüfung eines Antrags oder die Begleitung eines Projektes ablehnen müssen oder eine bestehende Projektzusammenarbeit nicht mehr durchführen können bzw. beenden müssen.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f der DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung
Die Stiftungen der Sparkasse Neuss betreiben keine Direktwerbung.

Adressierung des Widerrufs
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

Stiftungen der Sparkasse Neuss
c/o Sparkasse Neuss

Oberstraße 110-124
41460 Neuss
Oder
kommunikation(at)sparkasse-neuss.de.