Über den Zweck der Stiftung Kulturpflege und Kulturförderung der Sparkasse Neuss

Den Zweck einer Stiftung bestimmt der Stifter, sobald er diese errichtet. Dieser Zweck ist fortan festgeschrieben und darf nicht wesentlich geändert werden. Die meisten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke. Was genau gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, wird die Stiftung steuerlich begünstigt.

Mit den „Skulpturen-Hallen“ von Ulrich Rückriem in Rommerskirchen-Sinsteden hat die Stiftung Kulturpflege und Kulturförderung der Sparkasse Neuss1994 zu einem „Glanzstück“ in der Region beigetragen. In zwei Hallen auf rund 2.000 Quadratmetern sind dort rund 100 Skulpturen des bedeutenden zeitgenössischen Bildhauers zu sehen. Im Jahr 2008 hat Rückriem die Halle und die gesamte Sammlung durch Schenkung an die Stiftung übertragen.

Die Sanierung der „Orangerie“ auf Schloss Dyck, einem der schönsten Wasserschlösser im Rheinland, wurde ebenso gefördert wie die zwölf Tonnen schwere Skulptur „Josef Beuys“ von Anatol Herzfeld. Sie hat am Rheinufer in Meerbusch-Mönchenwerth ihren Standplatz gefunden.

Auch die Musikfreunde freuen sich. Das „Festival Alte Musik“ in Knechtsteden und das „Niederrhein Musikfestival“ auf Schloss Dyck werden seit Jahren durch Gelder der Stiftung unterstützt.

Die Stiftung Kulturpflege und Kulturförderung wurde 1989 von der damaligen Kreissparkasse Grevenbroich gegründet. Im Rahmen der Fusion der Stadtsparkasse Neuss und der Kreissparkasse Grevenbroich wurde sie am 1. Januar 1994 umbenannt. Ihre Förderungen von Kunst und Kultur sind aber weiterhin auf das Geschäftsgebiet der ehemaligen Kreissparkasse Grevenbroich mit den Städten Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Jüchen und der Gemeinde Rommerskirchen bezogen.

Über die bunte Palette aller Förderungen berichten wir auf der Stiftungsseite der Sparkassen.
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